Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Instagram

Bitte lesen Sie diese Teilnahmebedingungen aufmerksam durch. Mit Ihrer Teilnahme am "Probefahrt mit dem Kia Niro oder Kia EV6" Gewinnspiel (im Folgenden „Gewinnspiel“ genannt), das vom Autohaus Riemann e.K., Max-Planck-Str. 12, 49661 Cloppenburg, E-Mail: info@autohaus-riemann.de, Telefon: 04471/99950 (im Folgenden „Autohaus Riemann“ genannt) präsentiert wird, stimmen Sie den nachfolgenden Bedingungen zu.


Um Ihnen den Lesefluss zu erleichtern, beschränken wir uns in einigen Fällen auf die männliche Bezeichnung. Selbstverständlich sind Angehörige jedweden Geschlechts gleichermaßen gemeint.


§1 Teilnahmeberechtigung; Ausschlussgründe; Vorbehalte
Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer während der Dauer des Gewinnspiels registrierte Benutzer von Instagram/Facebook sein. Nutzer mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen können nicht an dem Gewinnspiel teilnehmen. Die Personenangaben der Teilnehmer müssen der Wahrheit entsprechen. Das Autohaus Riemann behält sich bei Teilnahmen von Personen, die nachweislich einen falschen Account benutzen, rechtliche Schritte vor. Alle Teilnehmer können sich unter www.instagram.com oder www.facebook.com kostenlos registrieren, falls sie noch nicht bei Instagram/Facebook angemeldet sind. Die Anmeldung und Teilnahme am Gewinnspiel sind kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und volljährigen Instagram-/Facebook-Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland. Das Autohaus Riemann behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die angegebenen Teilnahmebedingungen verstoßen. Personen, die unzulässige Hilfen nutzen oder anderweitig durch Manipulationen versuchen im Rahmen des Gewinnspiels einen Vorteil zu erlangen, werden ebenfalls vom Gewinnspiel ausgeschlossen. In diesen Fällen behält sich das Autohaus Riemann außerdem das Recht vor, einen bereits vergebenen Preis abzuerkennen und die Rückgabe oder Rückzahlung des Wertes des vergebenen Preises zu verlangen. Die Teilnahme von Personen, die ein falsches oder nicht das eigene Instagram-/Facebook-Konto nutzen, ist unzulässig und hat zur Folge, dass der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden kann. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter vom Autohaus Riemann sowie deren Angehörige. Verspätete, unleserliche, unvollständige, verunstaltete oder verwerfliche Beiträge, oder solche Beiträge, die über Agenturen und Dritte eingereicht werden, werden nicht angenommen. Für verloren gegangene Beiträge kann keine Haftung übernommen werden; der Nachweis der Abgabe eines Beitrags wird nicht als Empfangsbestätigung akzeptiert. Das Autohaus Riemann behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden, beispielsweise wenn aus technischen Gründen (Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.


§2 Ablauf der Teilnahme
Das Autohaus Riemann richtet im Zeitraum vom 12.01.2024 um 19:00 Uhr (MEZ) bis 19.01.2024 um 23:59 Uhr (MEZ) (im Folgenden „Gewinnspielzeitraum“) auf der Autohaus Riemann Instagram-Seite (autohausriemannek) und Facebook-Seite (Autohaus Riemann e.K.)  das Gewinnspiel aus. Hierbei wird Autohaus Riemann zu Beginn des Gewinnspielzeitraums auf der Autohaus Riemann Instagram-Seite einen Instagram Post absetzen (im Folgenden „Aktionsposting“). Teilnehmer beteiligen sich an dem Gewinnspiel, indem sie der der Autohaus Riemann Instagram-Seite folgen, den Beitrag liken sowie unter dem Beitrag kommentieren, eine weitere Person verlinken und den Post ggf. in ihrer Story teilen. Es fallen keine Gebühren für die Teilnahme beim Gewinnspiel an. Einträge außerhalb des Gewinnspielzeitraums werden bei der Gewinnerauswahl nicht berücksichtigt.


§3 Gewinn und Bekanntgabe
Insgesamt werden am Ende des Gewinnspielzeitraums zwei Gewinner ausgelost für:
2 x 1 Probefahrt jeweils mit einem Kia Niro und einem Kia EV6 (die Fahrzeugzuteilung erfolgt per Zufall durch das Autohaus Riemann) inkl. jeweils einer Batterieladung (Batterie ist bei Fahrzeugübergabe voll geladen). Der Gewinn hat eine Gültigkeit von sechs Monaten ab dem Tag der Gewinnzuteilung. Das genaue Datum der Probefahrt wird zuvor festgelegt. Die Probefahrt beginnt an einem Freitag um 17 Uhr und endet an dem darauffolgenden Montag um 11.00 Uhr. Fahrzeugübergabe und - abgabe erfolgen nach vorheriger Absprache. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Der Fahrer hat vor Antritt der Fahrt den Leihvertragsbedingungen des Autohauses Riemann zuzustimmen. Die Gewinner werden vom Autohaus Riemann ausgelost und innerhalb von spätestens drei Werktagen nach dem Gewinnspielzeitraum über Instagram/Facebook kontaktiert. Melden sich die Gewinner nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe der jeweiligen Auswahlbenachrichtigung, verfällt der jeweilige Gewinner und es wird ein neuer Gewinner vom Autohaus Riemann ausgewählt. Die Probefahrt darf eine Strecke von 500 km nicht überschreiten. Jeder mehrgefahrene km wird mit -,30 Euro berechnet. Weitere Batterieladungen müssen vom Gewinner selbst übernommen werden. Der Gewinner hat das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar. Die Gewinner erhalten mit der Auswahlbenachrichtigung per Instagram-/Facebook-Mitteilung alle für die Wahrnehmung des jeweiligen Gewinns nötigen Informationen. Der Gewinn wird dem jeweiligen Gewinner an die von ihm mitzuteilende E-Mail-Adresse als PDF zugesendet, nach Gewinnspielende, frühestens ab dem 20.01.2024. Die Gewinner/-innen müssen im Namen vom Autohaus Riemann entsprechend an der Öffentlichkeitsarbeit teilnehmen.


§4 Nutzungsbedingungen
Der Gewinner muss vor Antritt der Probefahrt den Fahrzeugnutzungsvertrag des Autohauses Riemann ausfüllen und unterschreiben. Er akzeptiert damit die Nutzungsbedingungen.

§5 Rechte
Die Teilnehmer tragen die alleinige Haftung und alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen Daten und stellen sicher, dass sie über die erforderlichen Rechte an etwaigen von ihnen bereitgestellten digitalen Daten verfügen. Die Teilnehmer haften insoweit gegenüber dem Autohaus Riemann und halten Autohaus Riemann schadlos für alle entstehenden Verluste und Schäden und für Rechtsstreitigkeiten und Klagen Dritter aufgrund von möglichen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter im Rahmen der Gewinnspielteilnahme. Die Teilnehmer übernehmen auf eigene Kosten die Abwehr derartiger Rechtsstreitigkeiten und Klagen.

§ 6 Haftung
Das Autohaus Riemann haftet im Rahmen des Gewinnspiels nur, wenn durch Pflichtverletzungen vom Autohaus Riemann, seinen gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person verursacht worden ist oder das Autohaus Riemann, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wesentliche Pflichten verletzt wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen vom Autohaus Riemann und Ansprüche, die auf die Teilnahme an diesem Gewinnspiel oder die Entgegennahme oder die Verwendung an dieser Teilnahme zurückzuführen sind oder die aufgrund technischer Probleme, Hardware- oder Software-Probleme, abgebrochener, fehlerhafter oder nicht verfügbarer Netzwerkverbindungen entstanden sind, oder für Probleme, die die Möglichkeit des Teilnehmers zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel ggf. einschränken oder unterbinden, sind ausgeschlossen. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen vom Autohaus Riemann für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.


§ 7 Datenschutz
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer im Falle einer Auswahl und im Falle des Gewinns mit der Veröffentlichung ihrer Namen auf der Autohaus Riemann Facebook- bzw. Instagram-Seite einverstanden. Bei der Aufnahme und Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt das Autohaus Riemann den Datenschutzgesetzen von Deutschland. Wenn Teilnehmer jedoch in Bezug auf rechtliche Schritte oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel entstehen über E-Mail kommunizieren, sollten sie beachten, dass die Sicherheit der E-Mail im Internet nicht gewährleistet ist. Durch den Versand von sensiblen oder vertraulichen E-Mail-Nachrichten, die nicht verschlüsselt sind, akzeptieren die Teilnehmer diese Unsicherheit und den möglichen Verlust der Geheimhaltung im Internet.
Die darüber hinaus für das Gewinnspiel erhobenen Daten werden lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels durch das Autohaus Riemann unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, genutzt, verarbeitet und gespeichert. Nach endgültiger Abwicklung des Gewinnspiels werden diese Daten automatisch gelöscht, sofern die Teilnehmer dem Autohaus Riemann keine weitergehende Einverständniserklärung zur Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung seiner Daten gegeben haben.
Teilnehmer können jederzeit vom Autohaus Riemann nach Maßgabe der DS-GVO verlangen, dass das Autohaus Riemann ihnen Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Kia verarbeitet, erteilt (Art. 15 DS-GVO), personenbezogene Daten, die sie betreffen und unrichtig sind, berichtigt (Art. 16 DS-GVO) und / oder ihre beim Autohaus Riemann gespeicherten personenbezogenen Daten löscht (Art. 17 DS-GVO), sperrt (Art. 18 DS-GVO) und / oder herausgibt (Art. 20 DS-GVO). Teilnehmer haben zu beachten, dass je nach Durchführungsstadium, die Teilnahmemöglichkeit entfallen kann. Darüber hinaus haben Teilnehmer das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die auf der Grundlage berechtigter Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Das Autohaus Riemann wird ihre Daten dann für diese(n) Zweck(e) nicht mehr verarbeiten, sofern nicht schutzwürdige Interessen überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.


Teilnehmer richten bitte ihre Anfrage an
E-Mail: info@autohaus-riemann.de
Postadresse:
Autohaus Riemann e.K.
Datenschutzbeauftragter
Max-Planck-Str. 12
49661 Cloppenburg
Tel: 04471/99950 (erreichbar während der Öffnungszeiten)

Wenn Teilnehmer dem Autohaus Riemann gegenüber ihre Rechte geltend machen, verarbeitet das Autohaus Riemann ihre in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten zur Beantwortung ihrer Anfrage. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern erfolgt zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. Unbeschadet ihrer Rechte nach diesem § 6 können Teilnehmer sich bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch das Autohaus Riemann gegen die DS-GVO verstößt (Art. 77 DS-GVO).

 

§ 8 Verschiedene Bestimmungen
Informationsmaterial und Erläuterungen zu diesem Gewinnspiel bilden einen festen Bestandteil dieser Bedingungen. Sollten jedoch die Bedingungen im Informationsmaterial und die Erläuterungen zu diesem Gewinnspiel den hier dargelegten Bedingungen widersprechen, sind die hier dargelegten Bedingungen maßgeblich.
Eine Barauszahlung oder ein Ersatz des Preises ist nicht vorgesehen, dem Autohaus Riemann steht es jedoch frei, statt eines Gewinns den Gegenwert an den jeweiligen Gewinner auszuzahlen.
Das Autohaus Riemann behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 

§ 9 Schlussbestimmungen
Das Autohaus Riemann ist für die Veröffentlichung und Auswertung des Gewinnspiels verantwortlich. Die Bereitstellung des Preises liegt im Verantwortungsbereich des Autohauses Riemann.
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Einklagbarkeit des Gewinns ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.

 
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Cloppenburg, Januar 2024